1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Projekte und Dienstleistungen der Esch - Service & Design. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Esch - Service & Design erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Esch - Service & Design mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Esch - Service & Design ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Esch - Service & Design auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Einzelheiten des Vertragsverhältnisses (wie z. B. Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung) werden gesondert in schriftlichen Einzelaufträgen und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen nebst Konzepten und Pflichtenheften geregelt. Die oben genannten Dokumente gehen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Zweifel vor. Sie werden ggf. fortlaufend weiter geschrieben und jeweils zum Zeichen des Einverständnisses vom Auftraggeber schriftlich genehmigt und als Anlagen dem ursprünglichen Einzelauftrag beigefügt. Alle Anlagen werden wesentlicher Vertragsbestandteil.

2.2 Esch - Service & Design erbringt die Arbeitsergebnisse auf der Grundlage dieser Dokumente und unter Nutzung des Standes der Technik.

 

3. Mitwirkungspflicht

3.1 Esch - Service & Design berät und unterstützt den Auftraggeber kontinuierlich hinsichtlich der Ermittlung der für die Arbeitsergebnisse wesentlichen Informationen.

3.2 Erkennt Esch - Service & Design, dass die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen, Informationen oder Materialien fehlerhaft sind und/oder nicht in der vereinbarten Art und Weise genutzt werden können, so weist Esch - Service & Design den Auftraggeber unverzüglich hierauf und auf eventuelle Auswirkungen auf das Leistungsgefüge hin. Der Auftraggeber und Esch - Service & Design entscheiden sodann gemeinsam über das weitere Vorgehen und ändern die jeweiligen Leistungsbeschreibungen nebst Konzepten und Pflichtenheften.

3.3 Der Auftraggeber übernimmt es als wesentliche Vertragspflicht, Esch - Service & Design während aller Phasen des Projektes mit den notwendigen Informationen und Materialien zu versorgen, die rechtzeitig und in Form, Qualität und Umfang dem Zweck entsprechend abzuliefern sind.

3.4 Der Auftraggeber hat Esch - Service & Design die für die Projektdurchführung erforderlichen Arbeitsvoraussetzungen wie z. B. Zugang zu Räumlichkeiten, technischen Anlagen, zur IT-Umgebung, zu Telefon, usw. zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.

3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, fordert Esch - Service & Design ihn schriftlich auf, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Nach ergebnislosem Fristablauf ist Esch - Service & Design berechtigt, den vereinbarten Zeit- und Kostenplan entsprechend dem Verzögerungszeitraum abzuändern. Auf diese Folge weist Esch - Service & Design den Auftraggeber zu Beginn der Frist hin. Gleiches gilt bei Zeitverzögerungen aufgrund notwendiger Nachbearbeitung von Informationen, durch Esch - Service & Design, die nicht von Esch - Service & Design zu vertreten sind.

 

4. Ansprechpartner

4.1 Der Auftraggeber und Esch - Service & Design benennen jeweils einen Projektleiter für die Abgabe und Entgegennahme verbindlicher Erklärungen.

4.2 Der Auftraggeber und Esch - Service & Design benennen darüber hinaus einen oder mehrere Ansprechpartner, der/die innerhalb seines/ihres Tätigkeitsbereichs (z. B. IST-Analyse, Datenbeschaffung, Workshops, Seminare, Trainings, Prozessbegleitung etc.) für alle während des Projekts auftretenden Fragen sowie für die Erteilung aller geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungspflichten verantwortlich ist/sind.

 

5. Subunternehmer

Esch - Service & Design kann sich eines Subunternehmers bedienen.

 

6. Liefertermine

6.1 Soweit keine Termine vereinbart werden, bestimmt Esch - Service & Design diese nach eigenem billigen Ermessen. Esch - Service & Design in Aussicht gestellte Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Auftraggeber zu erfüllen hat.

6.2 Esch - Service & Design kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Esch - Service & Design nicht nachkommt.

6.3 Esch - Service & Design haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung von Lieferanten etc.) verursacht worden sind, die Esch - Service & Design nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Esch - Service & Design die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Esch - Service & Design zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Esch - Service & Design vom Vertrag zurück treten.

 

7. Änderungsverlangen

7.1 Esch - Service & Design wird nach Möglichkeit Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen. Die erbrachten Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten, es sei denn, sie sind ihrem Einzelumfang oder ihrer Anzahl nach unerheblich. Als Änderung gilt jede gewünschte Abweichung von bereits genehmigten Leistungsbeschreibungen, Konzepten oder Pflichtenheften, sowie jede Erweiterung des Leistungsumfangs.

7.2 Esch - Service & Design wird das Änderungsverlangen unverzüglich prüfen und dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot zur Anpassung des Vertrages, insbesondere der Vergütung und des Terminplans, zukommen lassen.

7.3 Esch - Service & Design wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur schriftlichen Annahme des Angebots setzen. Widerspricht der Auftraggeber diesem nicht innerhalb der Frist, gilt das als Zustimmung zur Vertragsänderung.

 

8. Durchführung von Veranstaltungen

8.1 Workshops, Seminare, Vorträge werden entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Esch - Service & Design behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

8.2 Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.

8.3 Esch - Service & Design behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, wie z. B. Erkrankung eines Dozenten, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden bei Lehrgangsausfall erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

8.4 Reise- und Übernachtungsaufwendungen sowie sonstige Nebenkosten zur An- und Abfahrt und zum Aufenthalt am Veranstaltungsort gehen zu Lasten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

8.5 Nach Eingang der Anmeldung zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Rechnung über die Teilnahmegebühren, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung gilt. Die Teilnahme kann nur gewährt werden, wenn die Zahlung spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn eingegangen ist.

8.6 Stornierungen, die spätestens 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin eingehen, sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die den Anmeldebedingungen zur Veranstaltung zu entnehmen ist. Sie beträgt in der Regel den Pauschalen, die Esch - Service & Design selbst an das Tagungshotel oder den Inhaber des Veranstaltungsortes weiter zu leiten hat. Bei Überschreitung dieser Fristen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz einer versäumten Veranstaltung. Im Verhinderungsfall kann selbstverständlich eine Person als Ersatz gemeldet werden.

8.7 Esch - Service & Design haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Bei von Esch - Service & Design zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Esch - Service & Design nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.

 

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro und aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer.

9.2 Forderungen von Esch - Service & Design sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Esch - Service & Design. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Esch - Service & Design ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basissatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens durch Esch - Service & Design bleibt unberührt.

9.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.4 Befindet sich der Auftraggeber im Verzug mit der Zahlung der Vergütung, so hat Esch - Service & Design das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, die die Nutzung der Arbeitsergebnisse so lange verhindern, wie der Auftraggeber seiner Leistungsverpflichtung nicht nachkommt. Das Recht von Esch - Service & Design zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt. Esch - Service & Design ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit zumutbar. Werden Teilleistungen von Esch - Service & Design in Rechnung gestellt, so ist der Auftraggeber zu Teilzahlungen verpflichtet.

 

10. Schutz- und Urheberrechte

10.1 Insbesondere CD-ROM-Produkte und Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Kunden bestimmt, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält. Mit Auftragsvergabe erklärt der Auftraggeber sich mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden.

10.2 An den von Esch - Service & Design erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. behält sich Esch - Service & Design die Urheberrechte ausdrücklich vor. Insbesondere Workshop- und Seminarunterlagen, Tagungsdokumentationen u. ä. dürfen ohne die schriftliche Einwilligung von Esch - Service & Design nicht reproduziert werden.

10.3 Eine werbetechnische Verwendung der Esch - Service & Design Wort und Bildmarke bedarf der schriftlichen Zustimmung von Esch - Service & Design.

 

11. Haftung

11.1 Esch - Service & Design haftet für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen.

11.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden sowie für Schäden, deren Entstehung bei Vertragsschluss typischerweise nicht vorhersehbar war, ist - außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

12. Nutzungsrechte

12.1 Esch - Service & Design und die von ihr beauftragten Subunternehmen erhalten hiermit vom Auftraggeber und dessen Mitarbeitern an den während des Projekts und im Zusammenhang mit dem Projekt von Esch - Service & Design gemachten Vorschlägen, Erfindungen und Verbesserungen ein nicht ausschließliches, unbeschränktes, kostenloses und unwiderrufliches Nutzungsrecht, welches auch die Herstellung und den Vertrieb entsprechender Produkte einschließt. Dasselbe gilt im gleichen Maße für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken.

12.2 Alle weitergehenden Rechte zur Verwertung und Nutzung der Ergebnisse bleiben Esch - Service & Design vorbehalten.

12.3 Die Rechteeinräumung durch Esch - Service & Design erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt, sofern im Einzelvertrag nicht etwas anderes geregelt ist. Inhaltlich richtet sich die Rechteeinräumung nach dem jeweiligen Vertragszweck. Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Einräumung einfacher oder ausschließlicher Nutzungsrechte an Dritte (auch Tochter-, Schwester- und verbundene Unternehmen), sowohl national als auch international, hinsichtlich einzelner oder sämtlicher eingeräumten Rechte oder deren Übertragung ist nur mit Zustimmung von Esch - Service & Design zulässig.

12.4 Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse bedürfen der Zustimmung durch Esch - Service & Design, es sei denn, sie erfolgen zur Aktualisierung.

 

13. Freiheit von Rechten Dritter

13.1 Esch - Service & Design gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und auch sonst seiner Kenntnis nach keine Rechte bestehen, die die Nutzung durch den Auftraggeber einschränken oder ausschließen.

13.2 Sofern der Auftraggeber Schutzrechte Dritter betreffende Materialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, gewährleistet er, dass diese nach seiner Kenntnis frei von Rechten Dritter sind oder ein hinreichendes Nutzungsrecht besteht.

13.3 Esch - Service & Design und der Auftraggeber stellen sich gegenseitig von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den von ihnen eingebrachten Schutzrechten oder sonstigen Rechten frei. Sie werden sich unverzüglich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

13.4 Der Auftraggeber übernimmt die durch die Verwertung der Arbeitsergebnisse ausgelösten gesetzlichen oder vertraglichen Verbindlichkeiten gegenüber Wahrnehmungsgesellschaften von Urheber- und/oder Leistungsschutzgesellschaften sowie weitere in diesem Zusammenhang entstehende Verbindlichkeiten.

 

14. Datenschutzrecht

14.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Esch - Service & Design mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, die Esch - Service & Design im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Der Auftraggeber ist auch damit einverstanden, dass Esch - Service & Design die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb der Esch - Service & Design verwendet.

14.2 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass datenschutzrechtliche Aspekte des Einsatzes der Arbeitsergebnisse von Esch - Service & Design nicht überprüft wurden und der Auftraggeber gehalten ist, die Einhaltung des Datenschutzrechts im konkreten Fall selbst - gegebenenfalls unter Einschaltung seiner Rechtsabteilung und der für ihn zuständigen Datenschutzbehörde - zu prüfen. Esch - Service & Design weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Rechtsberatung durch Esch - Service & Design nicht erfolgen kann.

 

15. Geheimhaltung

15.1 Esch - Service & Design verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen und direkt oder indirekt zugänglich gemachten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Dies schließt insbesondere die geschäftsrelevanten Bereiche wie Unternehmensstrategien, Informationen zu Kunden, Kenntnisse zu internen Angelegenheiten, Zulieferbeziehungen, Zugangsdaten zu Softwareprodukten aller Art, Pflichtenhefte sowie alle diesbezüglichen Erfahrungen, Planungen, Ergebnisse, Produkte usw. ein.

15.2 Der Auftraggeber und Esch - Service & Design verpflichten sich, Informationen, die die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet hat, oder die nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der jeweils anderen Vertragspartei erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiter zu geben oder zu verwerten. Der Auftraggeber und Esch - Service & Design werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Informationen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse unterlassen. Die Vertragsparteien werden den Abschluss derartiger Vereinbarungen auf Verlangen der jeweils anderen Vertragspartei nachweisen.

 

16. Sonstiges

16.1 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn, Deutschland. Esch - Service & Design ist berechtigt, eigene Ansprüche an den Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

16.3 Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene schriftliche Vertrag enthält sämtliche getroffenen Vereinbarungen; Nebenabreden bestehen nicht. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses sowie die Kündigung des Vertrages.

16.4 Die Rechtsunwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird einvernehmlich durch eine ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Absicht am nächsten kommende Regelung ersetzt.

16.5 Die Parteien vereinbaren, dass die Übermittlung durch Telefax und E-Mail dem Schriftformerfordernis entsprechen, sofern ihr Zugang nachgewiesen werden kann (z. B. Faxprotokoll, E-Mail Empfangsbestätigung).

 

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Projekte und Dienstleistungen (AGB) - Stand: Januar 2010